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Eintragung ins Transparenzregister
Nahezu alle Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen — seit das Register 2021 zum Vollregister wurde, entfällt die frühere Meldefiktion. Wir erledigen die Eintragung für Sie — zum vorab genannten Festpreis.
Eintragung als Festpreis
Wir übernehmen die vollständige Eintragung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten. Den Preis nennen wir Ihnen vorab verbindlich — er hängt davon ab, wie verschachtelt Ihre Beteiligungsstruktur ist.
Ist unklar, wer überhaupt einzutragen ist, ermitteln wir das vorab — dazu sprechen wir Sie an, bevor Kosten entstehen.
Warum es eilt
Bis zu 150.000 Euro — und der Name steht danach im Netz.
Bei einem Verstoß gegen die Eintragungspflicht drohen Geldbußen bis 150.000 Euro. Bußgeldentscheidungen werden auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht — der Imageschaden wiegt für viele Unternehmer schwerer als der Betrag.
Hinzu kommt: Die Eintragung ist kein einmaliger Vorgang. Sie müssen dafür sorgen, dass die eingetragenen Daten stets aktuell sind, und Änderungen unverzüglich melden.
Ablauf
Vier Schritte bis zur Eintragung.
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Schritt 1
Daten übermitteln
Sie senden uns die Gesellschafterstruktur und die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Wenn unklar ist, wer das ist, klären wir das vorab mit Ihnen.
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Schritt 2
Plausibilitätskontrolle
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit und melden uns, wenn etwas fehlt oder sich widerspricht.
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Schritt 3
Anmeldung im Register
Wir führen die Eintragung beim Transparenzregister für Sie durch.
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Schritt 4
Eingangsmitteilung
Sobald die Eingangsmitteilung vorliegt, leiten wir sie unverzüglich an Sie weiter — Ihr Nachweis für die Akte.
Häufige Fragen
Alles, was Sie zum Transparenzregister wissen müssen.
Was ist das Transparenzregister?
Ein zentrales, elektronisch geführtes Register, in dem verpflichtete Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen. Die Daten können auf Antrag eingesehen werden. Zweck ist die Bekämpfung von Geldwäsche.
Welche Unternehmen sind zur Eintragung verpflichtet?
Alle juristischen Personen des Privatrechts — unter anderem GmbH, AG, UG, SE, Verein, Genossenschaft und Stiftung — sowie alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften wie oHG, KG und PartG. Das gilt unabhängig von Größe, Tätigkeit oder Branche.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Der wirtschaftlich Berechtigte. Dazu zählt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. In komplexeren Fällen — mehrstufige Beteiligungen, Stimmbindungs- oder Poolverträge — ziehen wir Kooperationsanwälte hinzu.
Muss ein Rechtsanwalt die Eintragung vornehmen?
Nein. Die Eintragung kann auch ein vertretungsberechtigter Dritter vornehmen — oder Sie selbst auf der Internetseite des Transparenzregisters.
Bestehen nach der Eintragung weitere Pflichten?
Ja. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die eingetragenen Daten stets aktuell sind. Änderungen — etwa bei Gesellschafterwechseln oder Umzug eines wirtschaftlich Berechtigten — sind unverzüglich zu melden.
Welche Folgen drohen bei Nichteintragung?
Geldbußen bis zu 150.000 Euro. Zusätzlich werden Bußgeldentscheidungen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht.