clience.Compliance Erstgespräch

Externer Geldwäschebeauftragter · bundesweit

Ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz. Unsere Arbeit.

Clience stellt den externen Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG, erstellt Ihre Risikoanalyse nach § 5 GwG und übernimmt die Eintragung im Transparenzregister — bundesweit, zur festen Monatspauschale und ohne dass Sie eine eigene Compliance-Abteilung aufbauen müssen.

Kein Verkaufsgespräch. Wir sagen Ihnen im Zweifel auch, dass Sie uns nicht brauchen.

1.000+ Unternehmen in 20 Jahren § 6 Abs. 7 GwG als Grundlage bundesweit vor Ort und digital

Betrifft Sie das Geldwäschegesetz überhaupt?

Der Katalog des § 2 Abs. 1 GwG entscheidet darüber — und die wenigsten Geschäftsführer kennen ihn. Wählen Sie, was auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Was ein Versäumnis kostet

Die Aufsicht sieht Ihre Dokumentation,
nicht Ihre guten Absichten.

Bußgeldentscheidungen nach dem Geldwäschegesetz werden vom Bundesverwaltungsamt veröffentlicht. Der wirtschaftliche Schaden entsteht selten durch das Bußgeld allein, sondern durch das, was danach über Sie im Netz steht.

150.000

Bei vorsätzlichen Verstößen, etwa wenn kein Geldwäschebeauftragter bestellt wird, obwohl die Pflicht besteht.

§ 56 Abs. 2 GwG

1 Mio. €

Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen — oder das Zweifache des erlangten wirtschaftlichen Vorteils.

§ 56 Abs. 3 GwG

10 % Umsatz

Für Verpflichtete des Finanzsektors: bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes, je nachdem, was höher ist.

§ 56 Abs. 3 GwG

Leistungen

Vier Wege, wie wir Ihre Pflichten übernehmen.

Externer Geldwäschebeauftragter

Wir übernehmen die Funktion nach § 7 GwG, zeigen die Auslagerung bei Ihrer Aufsichtsbehörde an und stehen als Ansprechpartner für Aufsicht und FIU bereit. Inklusive Stellvertretung.

Risikoanalyse und Sicherungsmaßnahmen

Wir erstellen Ihre Risikoanalyse nach § 5 GwG, schreiben die internen Grundsätze und Verfahren und bauen daraus ein Compliance-Management-System, das nach ISO 37301 belastbar ist.

Transparenzregister

Wir tragen Ihre wirtschaftlich Berechtigten für Sie ein. Bei verschachtelten Beteiligungen ermitteln wir vorab, wer überhaupt einzutragen ist.

Schulungen

Ihre Mitarbeiter müssen Geldwäschetypologien erkennen — und Sie müssen belegen können, dass sie geschult wurden. Wir schulen im Betrieb oder online und liefern den Nachweis mit.

Die Pflichtenkette

Sechs Pflichten. Eine Kette.
Eine Lücke genügt.

Das Geldwäschegesetz baut aufeinander auf: Ohne Risikoanalyse keine passenden Sicherungsmaßnahmen, ohne Sicherungsmaßnahmen keine belastbaren Sorgfaltspflichten. Wer ein Glied auslässt, hat nicht 80 Prozent erfüllt, sondern eine Lücke.

  1. § 5 GwG

    Risikoanalyse

    Sie ermitteln und bewerten schriftlich, welche Geldwäscherisiken aus Ihren Kunden, Produkten, Transaktionen und Vertriebswegen entstehen. Alles Weitere leitet sich daraus ab.

  2. § 6 GwG

    Interne Sicherungsmaßnahmen

    Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die zu Ihrem Risikoprofil passen — einschließlich der Zuverlässigkeitskontrolle Ihrer Mitarbeiter.

  3. § 7 GwG

    Geldwäschebeauftragter

    Eine Person auf Führungsebene, unmittelbar der Geschäftsleitung nachgeordnet, mit Stellvertretung. Genau diese Funktion können Sie an uns auslagern.

  4. §§ 10 ff. GwG

    Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

    Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, Abklärung des Zwecks der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung — verstärkt, wo das Risiko höher ist.

  5. § 43 GwG

    Verdachtsmeldung an die FIU

    Bei einem Verdacht melden Sie unverzüglich über goAML — und dürfen den Kunden darüber nicht informieren. Fehlt das Verfahren, fehlt im Ernstfall die Zeit.

  6. § 8 GwG

    Aufzeichnung und Aufbewahrung

    Fünf Jahre Aufbewahrungsfrist, jederzeit vorlagefähig. Genau hier scheitert gut gemeinte Praxis am häufigsten: Getan wurde viel, belegen lässt es sich nicht.

Darius Dubiel, Geschäftsführer der dcc plus dubiel compliance consulting UG

Wie die Auslagerung rechtlich funktioniert

Sie geben die Aufgabe ab.
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Das sagen wir bewusst zuerst, weil es der Punkt ist, an dem unseriöse Anbieter unklar bleiben: § 6 Abs. 7 GwG erlaubt es, interne Sicherungsmaßnahmen auf einen Dritten zu übertragen. Die Verantwortung für ihre Erfüllung bleibt aber ausdrücklich beim verpflichteten Unternehmen. Niemand kann Ihnen die Haftung abnehmen — wohl aber die Arbeit und das Risiko, etwas zu übersehen.

  • Die Übertragung ist der Aufsichtsbehörde vorher anzuzeigen. Diese Anzeige übernehmen wir.
  • Die Aufsicht kann die Übertragung untersagen, wenn der Dritte keine Gewähr bietet — deshalb legen wir unsere Qualifikation und Kapazität offen.
  • Der Geldwäschebeauftragte muss seine Tätigkeit im Inland ausüben und der Geschäftsleitung unmittelbar berichten.
  • Sie erhalten von uns einen Tätigkeitsbericht, mit dem Sie Ihre Aufsichtspflicht nachweisen können.

Ab 10. Juli 2027

Die EU-Geldwäsche­verordnung gilt direkt — ohne deutsches Umsetzungsgesetz.

Die Verordnung (EU) 2024/1624 löst wesentliche Teile des Geldwäschegesetzes ab und gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Beaufsichtigt wird sie von der neuen EU-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.

  • EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro im gewerblichen Zahlungsverkehr.
  • Der Kreis der Verpflichteten wird erweitert — unter anderem um Kryptowerte-Dienstleister und Händler mit Luxusgütern.
  • Wer heute keine saubere Risikoanalyse hat, baut sie 2027 unter Zeitdruck und neuem Recht.

Die perfekten Ansprechpartner für meine Unternehmen und Vorhaben. Herr Dubiel und sein Team kümmern sich um die notwendigen Regeln, damit wir uns auf unser Geschäft konzentrieren können.

Damir G.Unternehmer, mehrere Gesellschaften

Warum Clience

Compliance-Praxis statt Textbausteine.

Wir arbeiten seit über einem Jahrzehnt an der Schnittstelle von Recht, Aufsicht und Mittelstand. Für rechtlich komplexe Fälle — verschachtelte Beteiligungen, Auslandsbezug, laufende Verfahren — arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.

  • 01Fester Ansprechpartner, keine wechselnden Bearbeiter.
  • 02Feste Monatspauschale statt Stundenabrechnung.
  • 03Vor Ort in Bayern, bundesweit remote.

Häufige Fragen

Das Geldwäschegesetz, kurz beantwortet.

Wer muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen?

Nach § 7 Abs. 1 GwG müssen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute, Kryptowerte-Dienstleister, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene und einen Stellvertreter bestellen. Für alle übrigen Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG kann die Aufsichtsbehörde die Bestellung nach § 7 Abs. 3 GwG anordnen; bei Händlern mit hochwertigen Gütern soll sie das tun.

Darf man den Geldwäschebeauftragten an einen externen Dienstleister auslagern?

Ja. § 6 Abs. 7 GwG erlaubt es, interne Sicherungsmaßnahmen vertraglich auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung ist der Aufsichtsbehörde vorher anzuzeigen, und diese kann sie untersagen, wenn der Dritte keine ausreichende Gewähr bietet. Die Verantwortung für die Erfüllung der Sicherungsmaßnahmen bleibt beim verpflichteten Unternehmen. Der Geldwäschebeauftragte muss seine Tätigkeit im Inland ausüben.

Welches Bußgeld droht, wenn kein Geldwäschebeauftragter bestellt wird?

Wer entgegen § 7 Abs. 1 GwG keinen Geldwäschebeauftragten oder keinen Stellvertreter bestellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Rahmen reicht bis 150.000 Euro. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen sind bis zu einer Million Euro oder das Zweifache des erlangten wirtschaftlichen Vorteils möglich; für Verpflichtete des Finanzsektors bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes. Bußgeldentscheidungen werden vom Bundesverwaltungsamt veröffentlicht.

Was ändert sich durch die EU-Geldwäscheverordnung ab 2027?

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst wesentliche Teile des deutschen Geldwäschegesetzes ab. Sie erweitert den Kreis der Verpflichteten und führt eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro im gewerblichen Zahlungsverkehr ein. Beaufsichtigt wird sie von der neuen EU-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.

Kostenlos und ohne Termin

Wie belastbar ist Ihre Geldwäscheprävention heute?

Achtzehn Fragen entlang der Pflichtenkette. Sie erhalten sofort einen Wert je Bereich und wissen, wo Ihre schwächsten Glieder liegen.

Dauert etwa fünf Minuten. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sie absenden.

Erstgespräch

Sagen Sie uns, wo Sie stehen.

Im Erstgespräch klären wir, ob und wie das Geldwäschegesetz Sie trifft und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Kostenlos und unverbindlich.

Anfrage senden

Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Keine Weitergabe an Dritte. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.