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Fast alle Unternehmen sind dazu verpflichtet ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen.

Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, drohen empfindliche Geldbußen in Höhe von bis zu 150.000 € und andere Sanktionen.

Wollen Sie wissen, ob Ihr Unternehmen von der Eintragungspflicht betroffen ist? Wir haben Ihnen hier eine Übersicht erstellt.

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TR Eintragungsassistent

Transparenzregister eintragen lassen

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Häufige Fragen zum Transparenzregister

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Informationen zum TR

Fragen zum TR

Bei Rückfragen zum Transparenzregister stehen wir Ihnen mit unseren Anwälten und Juristen zur Verfügung.

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1. Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein zentrales, in elektronischer Form geführtes Register, in der alle verpflichteten Gesellschaften ihre(n) wirtschaftliche(n) Berechtigte(n) einzutragen haben.  Diese Daten können auf Antrag eingesehen werden. Damit wird das Ziel verfolgt Geldwäsche zu bekämpfen.

2. Welche Unternehmen sind eintragungspflichtig?

Eintragungspflichtig sind alle juristischen Personen des Privatrechts (u.a. AG, GmbH, Verein, Genossenschaft, Stiftung, KG, SE) und alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (u.a. oHG, KG, PartG).

Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, -tätigkeit oder -branche.

3. Was bzw. wer muss in das Transparenzregister eingetragen werden?

In das Transparenzregister ist der wirtschaftlich Berechtigte einzutragen. Zu den wirtschaftlich Berechtigten zählt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25% der Kapitalanteile hält oder
  • mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Bei Bedarf, zB. in komplexeren Fällen (zB. mehrstufige Beteiligungsverhältnisse, Stimmbindung- Poolverträge etc.) stehen Ihnen unsere Kooperationsanwälte zur Verfügung.

4. Muss die Eintragung von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden?

Nein. Die Eintragung kann auch von einem vertretungsberechtigten Dritten, oder von Ihnen selbst auf der Internetseite des Transparenzregisters vorgenommen werden.

5. Bestehen weitere Pflichten nach erfolgreicher Eintragung?

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die im Transparenzregister eingetragenen Daten stets aktuell sind. Änderungen sind umgehend an das Transparenzregister zu melden.

6. Welche Folgen drohen bei Nichteintragung bzw. Meldung falscher Daten?

Bei einem Verstoß gegen die Eintragungspflicht drohen Ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 150.000 €. Außerdem werden die Bußgeldentscheidungen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht, was sich wiederum auf ihr Image auswirken könnte.

7. Wie läuft die Beauftragung der Transparenzregistereintragung bei uns ab?

  • Sie füllen das Formular mit den notwendigen Daten aus. Sofern Sie Hilfe, bspw. bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten benötigen, können Sie uns gerne hier kontaktieren und wir prüfen den Fall anwaltlich für Sie.
  • Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung (digistore) prüfen wir die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität. Danach führen wir die Anmeldung im Transparenzregister für Sie durch.
  • Sobald wir die Eingangsmitteilung erhalten haben, leiten wir diese an Sie unverzüglich weiter.
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