Halten Sie alle Compliance Vorschriften ein?
Machen Sie jetzt den kostenlosen Check.
Wobei wir Sie unterstützen
- Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nachhaltig erfolgreich bleibt.
Wissen Sie nicht, ob Ihr Unternehmen alle Gesetze und Richtlinien befolgt? Wollen Sie eine Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen implementieren und etablieren?
- Ist ein externer Compliance-Berater überhaupt notwendig?
Der Compliance-Berater hilft Ihnen, die Einhaltung der Unternehmensregeln sicherzustellen und Regelverstöße und die daraus resultierenden Risiken zu vermeiden.
WICHTIG: Unzureichende Compliance-Systeme können Ihnen nicht nur rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen, sondern auch zu Kundenverlust führen.
Ob verpflichtend oder freiwillig. Ein Compliance-Berater ist unerlässlich.
—> Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zu Ihren Fragen.
- Unsere Leistungen als Compliance-Berater:
Hilfe bei der Implementierung eines Compliance-Management-Systems.
Ein ordnungsgemäßes Compliancemanagementsystem (CMS) ist für Ihr Unternehmen unverzichtbar. Es entscheidet über nachhaltigen Erfolg und das Überleben Ihres Unternehmens. Sie sichern sich einen entscheidenen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz und erhalten die gewünschten Aufträge. Außerdem können Sie mit einem auf Sie angepassten CMS Ihre persönliche Haftung und Strafbarkeit minimieren. Der Invest in ein CMS macht sich somit vielfach bezahlt. Unsere ausgebildeten Complianceexperten unterstützen Sie bei der EInführung und Überwachung Ihres CMS.
Wir beraten Sie zur Umsetzung der Whistleblower-Vorgaben in Ihrem Unternehmen.
Whistleblower
Die EU-Whistleblower Richtlinie erweitert maßgeblich die Verpflichtungen für Unternehmen im Hinblick auf deren Compliance System. Ziel ist es Verstöße gegen EU-Recht, insbesondere im Hinblick auf Steuerbetrug, Geldwäsche sowie Verbraucher- und Datenschutz, aufzudecken und zu unterbinden. Außerdem sollen Hinweisgeber stärker geschützt werden.
- Was ändert sich für Sie?
Unternehmen sind verpflichtet Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen nationales und EU-Recht gemeldet werden können. Eine Meldung muss in schriftlicher, mündlicher oder persönlicher Form möglich sein. Dabei ist die Anonymität des Hinweisgebers stets zu gewährleisten. - Müssen Sie einen Meldekanal einrichten?
Spätestens in zwei Jahren müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern einen Meldekanal eingerichtet haben. Lassen Sie uns keine Zeit verlieren! - Wir von DCC helfen Ihnen bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Ihrem Unternehmen
Bei der Umsetzung eines solchen Meldekanals ist vieles zu beachten. Wir helfen Ihnen dabei Ihr Hinweisgebersystem rechtskonform aufzubauen und beraten Sie im Hinblick auf die einzuhaltenden Vorschriften. Haben Sie weitere Fragen zu der Whistleblower-Richtlinie? Kontaktieren Sie uns.
Beratung und Unterstützung beim Aufbau eine Rechtskatasters
Rechtskataster
- Was ist ein Rechtskataster
Ein Rechtskataster ist die Sammlung der für das jeweilige Unternehmen relevanten Vorschriften, welche es einzuhalten hat. - Den Überblick behalten ohne Rechtskataster? Kaum vorstellbar.
Mit zunehmenden Gesetzen, Verhaltensregeln und Vorschriften, ist es für Sie als Verantwortlichen schwierig einen Überblick über die einzuhaltenden Gesetze zu behalten. Ein Rechtskataster hilft Ihnen dabei. Nur wenn Sie sich aller einzuhaltenden Gesetzen bewusst sind, können Sie diese befolgen und Ihre eigene Haftung vermeiden! Spielen Sie kein russisches Roulette mit Gesetzen und Vorschriften. - Muss für jedes Unternehmen ein individueller Rechtskataster erstellt werden?
Die Antwort lautet: Ja. Jedes Unternehmen hat eigene Besonderheiten (Branche, Größe, Lage, Zertifizierungen etc.) und ist somit an unterschiedliche Normen gebunden ist. Ein Rückgriff auf „Vorlagen“ begründet das Risiko, dass Ihr Rechtskataster unvollständig ist. Nur mit einem lückenlosen Rechtskataster lässt sich das Ziel der Rechtskonformität erreichen! Lücken im Rechtskataster und damit Ihrem Fundament führen dazu, dass Ihr Unternehmensschiff früher oder später mit Wasser vollaufen wird und sinkt. - Rechtskonformität – aber wie? Wir unterstützen Sie!
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Unternehmenssituation. Im Anschluss erfolgt die Aufzählung der für Ihr Unternehmen relevanten Rechtsvorschriften. Diese werden in ein für Sie passendes System eingepflegt, sodass Sie jederzeit auf die geltenden Gesetze zugreifen können. Sie wünschen, dass Ihr Rechtskataster stets auf dem aktuellen Stand bleibt? Gerne informieren wir Sie regelmäßig über Änderungen. Außerdem stehen wir Ihnen bei Fragen zu Rechtsänderungen stets zur Verfügung.
Regelmäßige Kontrolle des Geschäfts- oder Produktionsprozesses
Nachdem wir erfolgreich Ihr Compliancemanagementsystem und das Rechtskataster eingeführt haben helfen wir Ihnen Ihre fortlaufenden Geschäftsprozesse danach auszurichten und zu überwachen.
Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz stellt Ihr Unternehmen vor die Herausforderung der Einhaltung von einer Vielzahl von Gesetzen, besonders der Menschenrechte, auf der GESAMTEN Lieferkette. —> Damit endet Ihre Verantwortlichkeit nicht bei Ihrer eigenen Unternehmenstür!
- Doch wie können Sie die Vorgaben des Lieferkettengesetzes einhalten?
Unter anderem können Sie einen Code of Conduct, sog. Verhaltensregeln, in Ihrem Unternehmen einführen und diesen auch von Ihren Geschäftspartnern unterschreiben lassen. Damit wäre ein erster Schritt getan. - Code of Conduct ist nicht nur begrifflich ein Fremdwort, sondern auch in Ihrem Unternehmen?
Wir helfen Ihnen! Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Hierbei analysieren wir mit Ihnen die IST-Situation und schlagen bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes durch. - Weitere Schritte zur Rechtskonformität innerhalb Ihrer Lieferkette
Sollten Sie sich für eine ausführliche Beratung und Betreuung zur Implementierung der Vorgaben des neuen Lieferkettengesetzes entscheiden, freuen wir uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.
Bei Bedarf: Leistungen als Geldwäschebeauftragter
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Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter über die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf ihre Tätigkeit z. B. durch die Ausarbeitung von unternehmensinternen Richtlinien, Checklisten und Schulungen
Wenn Sie erst mit uns sprechen wollen:
Buchen Sie Ihr kostenloses 15-minütiges Gespräch zu Ihren Fragen.
Wer sind Ihre Berater?
Wir von dcc plus compliance consulting arbeiten mit einem Team aus Juristen, Betriebswirten und Unternehmern. Zudem verfügen wir über ein großes Netzwerk von weiteren Experten mit denen wir kooperieren. Wir sind auf die effektive und lösungsorientierte Beratung von Unternehmen im Bereich von Compliance ausgerichtet.
Darius Dubiel, Geschäftsführer
„Als Berater bin ich seit über 14 Jahren erfolgreich für Unternehmen tätig. Ich habe mich als zertifizierter Nachhaltigkeits- und Compliancemanager fortlaufend im Bereich Compliance fortgebildet.
Ihre Herausforderungen kann ich aus rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht ganzheitlich betrachten und effektiv lösen.
Als Rechtsanwalt und Mitinhaber einer Wirtschaftskanzlei bin ich ausschließlich für kleine und mittelständische Unternehmen (bis 1.000 MA) im Einsatz.
Ihre Anforderungen zur Compliance sind Herausforderung und Chance zugleich, mit Ihnen gemeinsam die notwendigen positiven Veränderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.”
Unsere Beratung in FÜNF Schritten
- Compliance-Quick-Check oder direkt unverbindliche und kostenlose Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Über das Kontaktformular nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Im Anschluss vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch. Hierin analysieren wir die IST-Situation und die bestehenden Schwachstellen Ihrer Unternehmens-Compliance. Außerdem ermitteln wir den weiteren Bedarf Ihres Unternehmens. - Beauftragung
Bei Interesse beauftragen Sie uns mit der Beratung zu dem Thema Compliance oder um als Geldwäschebeauftragter zu agieren. Sofern Fördermittel für Sie in Betracht kommen, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung. - Gemeinsame Erarbeitung individueller Maßnahmen zur Erreichung Ihrer Compliance-Ziele
Anhand der bereits ermittelten IST-Situation legen wir für Sie passende Maßnahmen zum Erreichen der SOLL-Situation fest. Dabei wird die Entwicklung Ihres Unternehmens stets überprüft und beurteilt (Monitoring), um die SOLL-Situation schnellstmöglich durch individuelle Maßnahmen erreichen zu können. - Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Wir entwickeln mit Ihnen nicht nur die Theorie, sondern stehen auch über die gesamte Zeit der Umsetzung Ihrer Unternehmens-Compliance an Ihrer Seite. - Bestellung als Compliance-Berater
Compliance muss stets weiterentwickelt und gelebt werden. Brauchen Sie dabei Unterstützung? Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch nach Projektabschluss bei Bedarf als externer Compliance-Berater zur Verfügung und unterstützen Sie auch im Hinblick auf weitere aufkommende Fragen und Probleme.
Vereinbaren Sie Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
Fragen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Sie eine persönliche und auf Sie abgestimmte Beratung wünschen, dann sind Sie bei uns richtig. Da unsere Beratung digital erfolgt, werden wir bundesweit Anfragen entgegennehmen.
—> Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zu Ihren Fragen
FAQ
1. was passiert bei Complianceverstößen?
Unter anderem:
- Strafzahlungen
- Reputationsverlust
- Freiheitsstrafen
- Ausschluss von Geschäften
2. Welche Branchen sind zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet?
- Kreditinstitute nach § 1 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz)
- Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des KWG
- Immobilienmakler
- Händler hochwertiger Güter
- Edelmetallhändler
- Kunstvermittler und Kunstlagerhalter
- Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
3. Sind alle Güterhändler zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet?
Nein. Allerdings trifft Sie eine solche Pflicht, wenn Ihr Unternehmen jedes der folgenden Kriterien erfüllt:
- Gewerblicher Handel mit folgenden hochwertigen Gütern: Edelmetalle (wie Gold, Silber und Platin), Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kunstgegenstände und Antiquitäten, Kraft-fahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge,
- Der Handel mit diesen Rohstoffen machte im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als 50 % des Gesamtumsatzes aus (Hauptgeschäft),
- Am 31.12. des vorherigen Wirtschaftsjahres waren insgesamt mindestens zehn Mitarbei-ter in den Bereichen Akquise, Kasse, Kundenbuchhaltung, Verkauf und Vertrieb ein-schließlich Leitungspersonal (insbesondere Geschäftsführung) beschäftigt und
- Das Unternehmen ist nach § 4 Absatz 4 GwG verpflichtet, über ein wirksames Risikoma-nagement zu verfügen.
4. Was passiert, wenn Sie keinen Geldwäschebeauftragter bestellen?
Der Verstoß gegen Geldwäschegesetz (GwG) kann zu einem Bußgeld von bis zu 1 Mio. Euro führen. Außerdem führt die Verletzung der übrigen Vorschriften aus dem GwG zu weiteren persönlichen Strafen für die Unternehmensleitung.
5. Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos?
Ja das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, die Ist-Situation zu schildern und zu analysieren. Wir erörtern die weiteren Schritte mit Ihnen zusammen. Sollten Sie sich im Anschluss dazu entscheiden uns zu beauftragen, führen wir die Beratung fort.
6. Wie erfolgt die Beratung?
Aufgrund der Rechts- und Gesundheitslage bezüglich Covid-19 erfolgt die Beratung über Fernkommunikationsmittel, wie z.B. Zoom, Skype, Telefon oder E-Mail. Auf diese Weise ist eine effiziente, sichere und bundesweite Beratung gewährleistet.
7. Wie sehen die weiteren Schritte aus?
Sie nehmen Kontakt zu uns über das Kontaktformular auf. —> Wir melden umgehend bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch.